
Gemäß Informationsblatt zum Besuch und zum vorübergehenden Verlassen
stationärer Pflegeeinrichtungen Stand: 28. Januar 2022 (Staatsministeriums für soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt) gelten ab 20.05.2022 folgende Besucherregelungen für unser Pflegeheim „Herbstsonne“.
Grundsätzlich gilt im Pflegeheim „Herbstsonne“:
- Besucher mit Erkältungssymptomen sowie Kontaktpersonen von COVID-19-Infizierten
ist das Betreten der Einrichtung nicht erlaubt
- Das Tragen einer FFP2-Maske ist verbindlich
- Händedesinfektion vor Betreten der Einrichtung
- Einhalten der Abstandregelungen von 1,50m zu anderen Bewohnern und dem Personal
Für das Pflegeheim „Herbstsonne“ gelten folgende Besuchsregelungen:
Die Durchführung der Testungen aller Besucher, unabhängig vom Impf- und/oder Genesenenstatus, ist auf folgende Zeiten festgelegt:
Montag bis Sonntag von 13:30 – 14:15 Uhr
immer mittwochs von 15:00 – 16:15 Uhr
und nach Absprache mit der Leitung
Zu diesen Zeiten stellen wir Personal zur Durchführung von Testungen zur Verfügung.
Für die Durchführung von
Antigenschnelltests auf SARS-CoV-2 werden wie gehabt Termine vergeben, die Sie
gerne in der Verwaltung (037752-55220) vereinbaren können.
Zu besonderen Anlässen ist der Besuch durch mehrere Personen, nach vorheriger Absprache, möglich.
Für den Besuch durch Kinder unter 6 Jahren, die keiner Test- und Maskenpflicht unterliegen, wird als Alternative die Besuchsmöglichkeit am Fenster oder im Freien ermöglicht.
Grundsätzlich wird dem Bewohner / der Bewohnerin das Verlassen der Einrichtung ermöglicht. Jedoch ist ab dem vierten Tag der Rückkehr eine tägliche Antigenschnelltestung auf SARS-CoV-2 bis zum 7. Tag nach der Rückkehr im Rahmen der morgendlichen Grundpflege durchzuführen.
Für Fragen steht Ihnen die Heim- oder Pflegedienstleiterin telefonisch unter 037752-55220 gern zur Verfügung.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen und uns eine weiterhin zuversichtliche und gesegnete Zeit.
Ihre
Heimleiterin
Manuela Langhammer
Gemäß Informationsblatt zum Besuch und zum vorübergehenden Verlassen
stationärer Pflegeeinrichtungen Stand: 28. Januar 2022 (Staatsministeriums für soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt) gelten ab 20.05.2022 folgende Besucherregelungen für unser Haus „Sonnenhof“.
Grundsätzlich gilt im Haus „Sonnenhof“:
- Besucher mit Erkältungssymptomen sowie Kontaktpersonen von COVID-19-Infizierten
ist das Betreten der Einrichtung nicht erlaubt
- Das Tragen einer FFP2-Maske ist verbindlich
- Händedesinfektion vor Betreten der Einrichtung
- Einhalten der Abstandregelungen von 1,50m zu anderen Bewohnern und dem Personal
Für das Haus „Sonnenhof“ gelten folgende Besuchsregelungen:
Die Durchführung der Testungen aller Besucher, unabhängig vom Impf- und/oder Genesenenstatus, ist auf folgende Zeiten festgelegt:
Montag bis Sonntag von 13:30 – 14:15
Uhr und nach
Absprache mit der Leitung
Zu diesen Zeiten stellen wir Personal zur Durchführung von Testungen zur Verfügung.
Für die Durchführung von
Antigenschnelltests auf SARS-CoV-2 werden wie gehabt Termine vergeben, die Sie
gerne in der Verwaltung (037752-55130) vereinbaren können.
Zu besonderen Anlässen ist der Besuch durch mehrere Personen, nach vorheriger Absprache, möglich.
Für den Besuch durch Kinder unter 6
Jahren, die keiner Test- und Maskenpflicht unterliegen, wird als Alternative
die Besuchsmöglichkeit am Fenster oder im Freien ermöglicht.
Grundsätzlich wird dem Bewohner / der Bewohnerin das Verlassen der Einrichtung ermöglicht. Jedoch ist ab dem übernächsten Tag der Rückkehr eine tägliche Antigenschnelltestung auf SARS-CoV-2 bis zum 7. Tag nach der Rückkehr im Rahmen der morgendlichen Grundpflege durchzuführen.
Für Fragen steht Ihnen die Heim- oder Pflegedienstleiterin telefonisch unter 037752-55220 gern zur Verfügung.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen und uns eine weiterhin zuversichtliche und gesegnete Zeit.
Ihre
Heimleiterin
Manuela
Langhammer
